Ferienfreizeiten
Reisen mit dem Jugendwerk
Infos und Zuschüsse
Startseite
Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendreisen
Ferienspiele und Kinderfreizeiten ohne Übernachtung
Familienfreizeiten
Bildungsangebote und Seminare
Internationale Jugendbegegnungen
Sprachreisen
Startseite
Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendreisen
Ferienspiele und Kinderfreizeiten ohne Übernachtung
Familienfreizeiten
Bildungsangebote und Seminare
Internationale Jugendbegegnungen
Sprachreisen
X schließen
Teamenden-Anmeldung BJW Hessen-Süd
Frankfurt am Main - Deutschland
Datum: 12.09.2025 - 14.09.2025
Veranstalter:
Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V.
Altersspanne: 15 - 65 Preis p.P.: EUR 0,00
Abfahrt ab
Eigene Anreise
Rückkehr nach
Eigene Abreise
Daten für 1. teilnehmende Person
Vorname
Nachname
Geschlecht
Geschlecht
Männlich
Weiblich
Divers
Essenswunsch
Essenswunsch auswählen
Keine Essenswünsche
Vegetarisch
Kein Schweinefleisch
Vegan
Geburtstag
Alter am 12.09.2025
Abweichende Anschrift
Straße
Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Deutschland
Österreich
Belgien
Schweiz
Spanien
Dänemark
Frankreich
Großbritannien
Italien
USA
Funktion / Tätig als
Teamer*in
KO
Dozent*in
Küche
In welcher Funktion wirst Du für das BJW der AWO Hessen-Süd e.V. tätig sein?
Ich werde bei folgenden Angeboten mitmachen:
Strandfreizeit Kroatien Termin 1 04.07.-16.07.2025
Sprachfreizeit in Hastings/England 20.07.-03.08.2025
Zelten am Bodensee 22.07.-31.07.2025
Erlebniscamp Caldetas/Spanien 27.07.-08.08.2025
Kinderrepublik auf Föhr 30.07.-09.08.2025
Kanutour in der Wildnis Schwedens 31.07.-14.08.2025
Strandfreizeit Kroatien Termin 2 03.08.-15.08.2025
Aktiv- und Erlebnisfreizeit in Dalherda/Rhön 09.08.-16.08.2025
Strandfreizeit Kroatien Termin 3 02.09.-13.09.2025
Idstein Ferienspiele 07.07.-11.07. + 14.07.-18.07.2025
DB-RasselBAHNde
Die Hilfskraft wird in oben ausgewählter Funktion für das Jugendwerk ehrenamtlich aktiv. Bitte gib die Freizeit(en) an, die Du teamen wirst - gerne auch mehrere. Die ehrenamtliche Hilfskraft ist im Rahmen dieses Vertrages durch das Jugendwerk unfall-, haftpflicht-, rechtsschutz- und auslandskrankenversichert.
Aufwandsentschädigung
ich stimme zu
Für die in diesem Vertrag vereinbarten Tätigkeiten erhält die ehrenamtliche Hilfskraft eine Aufwandsentschädigung für Freizeiten in Höhe von 30€ pro Tag und für Ferienspiele in Höhe von 55 € pro Tag. Die im jeweiligen Reisepreis enthaltenen Leistungen der Teilnehmenden sind für die ehrenamtliche Hilfskraft kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung wird nur ausgezahlt, wenn die ehrenamtliche Hilfskraft die vereinbarte Betreuung bzw. Hospitation tatsächlich durchgeführt hat.
Anfahrten
ich stimme zu
Das Jugendwerk übernimmt deine Anfahrtskosten in einigen Fällen, wie Vor- und Nachtreffen, Auswertung, Vorbereitungswochenende und Abfahrt bzw. Ankunft, wenn du die Freizeit geteamt hast. Hierfür gibt es ein gesondertes "persönliches Abrechnungsformular", welches du bitte nach der Freizeit bei uns einreichst. Wir bitten dich, nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen und bei der Ticketbuchung soweit im Voraus zu planen, dass du einen Sparpreis (mit Stornomöglichkeit) erhältst und diesen auch bevorzugst. Solltest du mit dem Pkw anreisen, versuche bitte, andere Personen mitzunehmen. Hierfür erstatten wir 0,30€ pro km. Alle Fahrten (Hin- und Rück) über 100€, egal mit welchem Verkehrsmittel müssen im Vorfeld mit der Geschäftsstelle schriftlich, per Email besprochen und genehmigt werden.
Kontodaten
Das Jugendwerk überweist die vereinbarte Aufwandsentschädigung im Anschluss an die Veranstaltung - sobald die Auswertung stattgefunden hat sowie die Abrechnung der Maßnahme ordnungsgemäß abgeschlossen ist - auf folgendes Konto. Bitte hinterlasst hier: Kontoinhaber*in: IBAN und bei Konto im Ausland BIC.
Meine Aufgaben als Teamer*in
ich stimme zu
bin kein*e Teamer*in
In der Rolle als Teamer*in (Betreuer*in) gehört zu euren zentralen Aufgaben: -die pädagogische Aufsichtspflicht, -die Sicherung des Veranstaltungsortes, des gesamten Transfers, sowie der Verpflegung der Teilnehmer*innen während der Veranstaltung, -die Organisation und inhaltliche Gestaltung des Programms, -der sorgfältige und pflegliche Umgang mit den vom Reiseveranstalter überlassenen Spiel- und Sportmaterialien usw. -ggf. die ordnungsgemäße Führung des Einsatzfahrzeuges zum bzw. vom und am Veranstaltungsort. Die ehrenamtliche Hilfskraft wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitarbeiter*innen des Jugendwerks beraten und unterstützt. Insbesondere werden ihr die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Erfüllung der genannten Aufgaben zur Verfügung gestellt. --> Hospitanten*innen (unter 18 Jährige im Team) obliegen diese Aufgaben nie eigenverantwortlich, sie werden durch das jeweilige Team und hauptamtliche Mitarbeiter*innen unterstützt. Weitere Aufgaben sollen in Absprache mit dem Gesamtteam übernommen werden. Teilnehmer*innen können nur in Absprache mit dem Gesamtteam und NACH Rücksprache mit und Zustimmung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen von der Freizeit ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden. Dies sollte ihnen auch nie vor einer Absprache mit der Geschäftsstelle mitgeteilt werden Oben Häkchen setzen, wenn gelesen.
Einhaltung Vorschriften
ich stimme zu
Im Übrigen ist die ehrenamtliche Hilfskraft an die Ausführungen in den schriftlichen Unterlagen (Rahmenbedingungen, Teamordner) gebunden. Insbesondere kennt und beachtet sie die gesetzlichen Vorschriften zur Aufsichtspflicht über Minderjährige und verpflichtet sich in dem jeweiligen Gesamtteam in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase zur wirkungsvollen Kooperation untereinander.
Datenschutzerklärung (DSGVO)
ich stimme zu
Erklärung zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit bei der Arbeit mit personengebundenen Daten. Ich verpflichte mich, - personengebundene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. - Datenträger mit Dateien, die personengebundene Daten beinhalten, bei Nichtgebrauch zum Schutz vor Diebstahl und Beschädigung unter Verschluss zu halten. Ich werde Maßnahmen treffen, die gewährleisten, - dass ausschließlich dazu berechtigte Personen auf personenbezogene Daten zurückgreifen können. - dass Daten nicht unbefugt gelesen oder kopiert werden können. Die ehrenamtliche Hilfskraft verpflichtet sich, keine Fotos der Veranstaltung ohne das Einverständnis der Teilnehmer*innen und Eltern – insbesondere auch in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, TikTok etc.) – zu veröffentlichen. Bei groben Verstößen gegen Bestimmungen dieses Vertrages bleibt das Jugendwerk von der Verpflichtung zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung befreit.
Selbstverpflichtungserklärung Prävention1
ich stimme dem zu
Ich bestätige hiermit, dass das Bundeszentralregister in Bezug auf meine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten nach den§§ 171, 174-174c, 176-180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 StGB enthält und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind. Ich verpflichte mich, den Vorstand oder die Geschäftsstelle meiner Jugendwerks- Gliederung über die Einleitung entsprechender Verfahren umgehend zu informieren.
Selbsverpflichtungserklärung Prävention 2
Ich verpflichte mich hiermit zur Einhaltung und Beachtung folgender Grundsätze des Bezirksjugendwerkes der AWO Hessen-Süd e.V. 1. Ich erkenne die Grundwerte und Leitsätze des Jugendwerkes der AWO als Maßgabe für meine Tätigkeit und für den Umgang mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen an. • Unsere Angebote bieten Raum für Gemeinschaft, in der ganzheitliches Lernen und Handeln sowie Lebensfreude Raum finden. Durch altersgemäße Unterstützung fördern wir Kinderund Jugendliche darin, Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu • Entwickeln. • Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Teilnehmer*innen. • Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt. • Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. • Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns stets respektiert . • Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit haben eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede Gewaltausübung gegen Schutzbefohlene ist nach unserem Selbstverständnis eine nicht zu tolerierende Handlung mit entsprechenden disziplinarischen, arbeitsrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folg en. • Wir entwickeln konkrete Handlungsschritte und klare Positionen, damit in der Kinder- und Jugendarbeit keine Grenzverletzungen und keine Gewalt möglich werden. Ich habe über alle Angelegenheiten, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit beim Jugendwerk der AWO anvertraut oder bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren, auch nach Beendigung des Tätigkeitsverhältnisses. 2. Ich habe über alle Angelegenheiten, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit beim Jugendwerk der AWO anvertraut oder bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren, auch nach Beendigung des Tätigkeitsverhältnisses. 3. Ich habe im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a 5GB VIII eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V. im Falle des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung. 4. Eine Mitarbeit im Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V. schließt pädosexuelle, gewalttätige, sexistische und jegliche diskriminierende Einstellungen und Handlungen aus. 5. Ich weiß, dass ich Unregelmäßigkeiten, Missstände, Notfälle und Schwierigkeiten, welche nicht im Team vor Ort gelöst werden können, sofort melden muss. Auch als Mitglied eines Teams bin ich für die Fehler meiner Mitteamenden insofern mitverantwortlich, dass ich versuche, Abhilfe zu leisten. Auf jeden Fall bin ich gewillt, alle Unregelmäßigkeiten zu melden und nicht zu verleugnen. Dies bezieht sich insbesondere auf sexuelle Übergriffe von Betreuenden an Teilnehmenden. Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Selbstverpflichtungserklärung anerkenne. Bitte Namen zur Bestätigung eintragen
Vortreffen und Auswertung
ich stimme zu
Die ehrenamtliche Hilfskraft verpflichtet sich zur persönlichen Teilnahme am Vorbereitungswochenende für die Freizeiten und Ferienspiele. Darüber hinaus nimmt sie aktiv am Vor- und Nachtreffen mit den Teilnehmer*innen und deren Eltern teil und steht dem Jugendwerk und ggf. den Erziehungsberechtigten bei Bedarf für Vor- sowie Auswertungsgespräche zur Verfügung.
Weitere Verpflichtungen
ich stimme zu
Die ehrenamtliche Hilfskraft hat eine Juleica, oder vergleichbare Ausbildung absolviert, bevor sie bei einer Maßnahme als Teamer*in eingesetzt wird. Bei Beginn der Veranstaltung ist sie im Besitz eines gültigen Erste-Hilfe-Scheines, der nicht älter als 2 Jahre sein darf und verfügt bei Bedarf zusätzlich über einen Rettungsschwimmerschein. Darüber hinaus verpflichtet sich die Hilfskraft zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen sowie alle 2 Jahre die Rechtsschulung des Jugendwerkes zu besuchen.
Datum JULEICA/Auffrischung
Hier bitte das Datum deiner Juleica (bzw. letzte Auffrischung oder geplante bis zu den Freizeiten) eintragen.
Datum letzter Erste Hilfe Kurs
Hier bitte das Datum deines letzten EHK eintragen.
Datum erweitertes Führungszeugnis
Hier bitte das Datum deines zuletzt beantragten EFZ eintragen.
Rettungsschwimmkurs absolviert
Hast du einen Rettungsschwimmerkurs absolviert? Wenn ja, wann (bitte Datum eintragen)? Ansonsten bitte "nein" eintragen
Unverträglichkeit oder Allergie
Bitte gib an, falls du eine Nahrungsunverträglichkeit wie Nüsse, Laktose, Gluten etc. oder andere Allergien (Wespen/ Bienen, Asthma,...) hast.
Benötigst Du Sonderurlaub?
Sofern du in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehst und dich im Sommer ehrenamtlich engagieren möchtest, können wir dich bei einem Antrag auf ‘Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit’ unterstützen. Du hast einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage “Sonderurlaub”. Diese Regelung findet keine Anwendung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Freiwilligendienstleistende.
Neues JW Shirt
xs
s
m
l
xl
xxl
xxxl
Sofern du noch kein JW Shirt besitzt, oder gerne ein ‘Neues’ möchtest, gib hier deine Größe an, damit wir es richtig bestellen können.
Erklärung steuerfreier Einnahmen
Erklärung zur Berücksichtigung steuerfreier Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Hiermit gebe ich gegenüber dem Verein Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V., Allerheiligentor 2 – 4, 60311 Frankfurt folgende Erklärung ab: Seit dem _________________ (Datum des Beschäftigungsbeginn bitte eintragen) bin ich für den oben genannten Verein nebenberuflich als angestellte*r Übungsleiter*in / Teamer*in (ein*e Teamer*in muss dabei einen direkten pädagogischen Kontakt zu den von ihm betreuten Menschen haben, z. B. Mannschaftsbetreuer*in, Jugendleiter*in, etc.) für steuerbegünstigte Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG beschäftigt. Bitte wähle nachfolgende Option A oder B.
Option A:
Ich bestätige hiermit, dass ich im Steuerjahr________(laufendes Kalenderjahr) neben der Übungsleiter- und Teamendentätigkeit für den oben genannten Verein KEINE weiteren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG für andere Organisationen, Vereine und/oder Verbände ausübe. Somit braucht der oben genannte Verein bezüglich des gesamten mir zustehenden Steuerfreibetrages in Höhe von 3.000 Euro keine Steuer zu berücksichtigen. Eine teilweise Inanspruchnahme meines Steuerfreibetrages bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt nicht.
Option B:
Ich bestätige hiermit, dass ich im Steuerjahr ______(laufendes Kalenderjahr) neben der Übungsleiter- und Teamendentätigkeit für den oben genannten Verein WEITERE steuerbegünstigte Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG für andere Organisationen, Vereine und/oder Verbände ausübe. Hierzu werde ich einen anteiligen Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG von insgesamt _________ Euro in Anspruch nehmen. Ich versichere hiermit, dass die gesamten von mir aus nach § 3 Nr. 26 EStG steuerbegünstigten Tätigkeiten erzielten Vergütungen inklusive der von dem oben genannten Verein an mich gezahlten Vergütung den Steuerfreibetrag von insgesamt 3.000 Euro für dieses Jahr nicht überschreiten werden.
Steuerlicher Freibetrag
Welchen anteiligen Steuerfreibetrag in Euro wirst Du dort in Anspruch nehmen. Angabe durch das Finanzamt gefordert.
Rücktritt vom Vertrag
habe ich zur Kenntnis genommen
Das Jugendwerk kann jederzeit ohne Verpflichtung zu einer Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten, wenn a) die für die Durchführung der Veranstaltung notwendige Teilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, bzw. wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl das Team verkleinert werden muss. Die Aufwandsentschädigung kann in Absprache anteilsmäßig gekürzt werden, wenn die Anzahl der Betreuer*innen die erforderliche Mindestbetreuung überschreitet. b) die ehrenamtliche Hilfskraft ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Falls die ehrenamtliche Hilfskraft kurzfristig vom Vertrag zurücktritt, bemüht sie sich intensiv um eine Vertretung. Weitergehende Ansprüche ergeben sich aus diesem Vertrag für beide Vertragsparteien nicht.
Unterschrift digital
Mit meiner digitalen Unterschrift (Ort, Datum, voller Name) bestätige ich, dass ich unter den genannten Bedingungen für das Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V. tätig sein werde.
Weitere teilnehmende Person hinzufügen
Anmeldende / Erziehungsberechtigte Person
Gleich wie teilnehmende Person
ggf. Organisation/Firma
Vorname
Nachname
Emailadresse
Telefonnummer unter der Sie tagsüber erreichbar sind
Abweichende Anschrift
Straße
Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Deutschland
Österreich
Belgien
Schweiz
Spanien
Dänemark
Frankreich
Großbritannien
Italien
USA
Dokumente zusenden
per Email
per Post
Bemerkung
weiter zur Zusammenfassung
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Essenziell
Statistiken