Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Die Jugendleiter*innen-Card ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dokumentiert die Qualifikation und das ehrenamtliche Engagement ihrer Inhaber*innen. Außerdem gibt es in vielen Kommunen für Inhaber*innen der Juleica besondere Vergünstigungen, z.B. beim Eintritt in öffentliche Einrichtungen. Mehr Infos gibt es auf www.juleica.de

Die Juleica-Ausbildung beim Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V.
Um Freizeiten, Ferienspiele oder Kinder- und Jugendgruppen zu betreuen, Internationale Begegnungen oder Bildungsveranstaltungen zu teamen sind umfangreiche Grundkenntnisse gefragt. Diese werden euch in unserer 6-tägigen Grundausbildung nach den Bestimmungen des hessischen Sozialministeriums zur Jugendleiter*innen-Card vermittelt.

Die Ausbildung selbst gliedert sich in zwei Abschnitte: 5 Tage Kompaktseminar (29.05.19 - 02.06.19) und 1 Tag "Rechtliche Grundlagen in der Jugendarbeit" (29.06.19). Nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Ausbildungsabschnitten und in Abhängigkeit von einem ehrenamtlichen Engagement, sowie dem Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre), kann die Jugendleiter*innen-Card ausgestellt werden.

FAKTEN IM ÜBERBLICK

Eigenanreise
Unterkunft

Wiesbaden, DJH Jugendherberge mehr...

Essen

Vollpension

Action/Aktivitäten

Freizeitleitung, pu00e4dagogische Betreuung und Programm

Termine

Derzeit keine Termine.

Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.

Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.

Ausweis- und Einreisebestimmungen

Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.

MindestteilnehmerInnenzahl und Gruppengröße

Diese Reise ist für eine Gruppengröße von 5 bis 15 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.

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