Die Jugendwerkskonferenz ist unsere Mitgliederversammlung, bei der der Vorstand über seine Arbeit im letzten Jahr berichtet. Hier berichtet der Vorstand über seine Arbeit im letzten Jahr, man kann übers JW diskutieren und wichtige Weichenstellungen getroffen werden. Außerdem wird ein neuer Vorstand gewählt. Jeder, der Delegierter oder Mitglied im JW ist, kann mit(be)stimmen.

Wissenswertes zur Konferenz:

  • Die Mitgliederversammlung (unsere Konferenz) ist das höchste Organ im Jugendwerk
  • Sie wird gebildet aus dem Vorstand sowie den Mitgliedern des Jugendwerks der AWO Württemberg e.V., den Orts und Kreisjugendwerken (vertreten durch ihre Mitglieder) sowie den Beauftragten der kooperativen Mitglieder (höchstens ein Drittel der Stimmen)
  • Die Jugendwerkskonferenz nimmt die Jahresberichte und den Prüfungsbericht für den Berichtszeitraum entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes
  • Die Konferenz wählt jährlich abwechselnd auf zwei Jahre:
    a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende, eine(n) RevisorIn und weitere 1-4 BeisitzerInnen bzw.
    b) zwei StellvertreterInnen, eine(n) RevisorIn und weitere 1-4 BeisitzerInnen

Sie findet einmal jährlich in unserem Gruppenhaus in Altensteig statt

FAKTEN IM ÜBERBLICK

Eigenanreise
Unterkunft

Altensteig Freizeithaus mehr...

Essen

Selbstversorgung

Action/Aktivitäten

Jährliche Mitgliederversammlung

Termine

Derzeit keine Termine.

Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.

Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.

Ausweis- und Einreisebestimmungen

Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.

MindestteilnehmerInnenzahl und Gruppengröße

Diese Reise ist für eine Gruppengröße von 1 bis 500 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 1 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.

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